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TU Berlin

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Richtlinien und Gesetze

Auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes, des Berliner Hochschulgesetzes, des Landesgleichstellungsgesetzes und der Frauenförder­richtlinien der TU Berlin ist die Fakultät bestrebt, mit diesem Frauen­förderplan zur Ver­wirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf beizutragen. (Auszug aus dem Frauenförderplan 2013-2014 der Fakultät VII)

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