Exkursionen sind Studienfahrten oder Lehrveranstaltungen zur Ausbildung der Studierenden. Die Exkursion ist grundsätzlich nur für die Studierenden vorgesehen. Exkursionen sollen nur durchgeführt werden, wenn die selbständige Aneignung von praktischen Erfahrungen, die Vorort-Auseinandersetzung mit originalen Objekten sowie die Vermittlungen entsprechender Kenntnisse, Fähigkeiten und wissenschaftlicher Methoden im räumlichen Bereich der TU Berlin nicht oder nicht hinreichend möglich sind. Reisen zu hochschul- oder allgemeinpolitischen Veranstaltungen sind keine Exkursionen. Das gilt auch für Reisen mit vorrangig touristischem Charakter.
Die Genehmigung sowie die Abrechnung einer Exkursion erfolgt über das Fakultäts-Service-Center (FSC). Dafür sind folgende Angaben formlos per Mail einzureichen an info(at)wm.tu-berlin.de:
- betreffendes Modul (vorzugsweise mit Link zur MTS-Modulbeschreibung)
- Angaben zur Exkursion (Zielort, Thema, Dauer etc.)
- Anzahl der Teilnehmer*innen (ggf. Liste mit Namen)
- voraussichtliche Kosten (z. B. Fahrtkosten, Eintrittsgelder etc.)
Für die teilnehmenden Exkursionsleiter*innen und Betreuer*innen finden für die Abrechnung die Regelungen des Bundesreisekostengesetzes Anwendung. Eine Kostenerstattung erfolgt für diesen Personenkreis über den genehmigten Exkursionsantrag im Servicebereich Reisekosten. Ansprechpartner sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.