Fakultät VII - Wirtschaft und Management
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Promotion

Die Promotion ist der Erwerb des Doktorgrades an einer wissenschaftlichen Hochschule im Rahmen eines Prüfungsverfahrens, das an der TU Berlin durch Promotionsordnungen geregelt ist.

Diese wissenschaftlichen Arbeiten leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie zur Übertragung und Anwendung in der Praxis.

Möglichkeiten der Promotion an der Fakultät Wirtschaft und Management

Formale Voraussetzung für die Promotion ist ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Diplom, Master, Magister, Staatsexamen) im fachlichen Bereich des jeweiligen Doktorgrades. Inhaltliche Voraussetzungen sind die erfolgreiche Anfertigung einer Forschungsarbeit (Dissertation) und eine bestandene mündliche Prüfung (Wissenschaftliche Aussprache/Disputation).

Eine Promotion an der Fakultät Wirtschaft und Management kann im Rahmen einer Tätigkeit als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in, innerhalb von strukturierten Promotionsprogrammen oder als externe Promotion durchgeführt werden.

Sie können an der Fakultät VII Wirtschaft und Management zur*zum

  • Doktor*in der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.),
  • Doktor*in der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. oec.) oder
  • Doktor*in der Gesundheitswissenschaften/Public Health (Dr. P.H.) promovieren.

Promotionsprozess an der Fakultät Wirtschaft und Management

Anmeldung der Promotionsabsicht

Sie können und sollten Ihre Promotionsabsicht anmelden, sobald Sie ein ausformuliertes Forschungsvorhaben (Exposé) und eine Betreuungsperson gefunden haben. Die geltenden Promotionsordnungen und Ausführungsvorschriften finden Sie rechts im Kasten.

Hier finden Sie das Formular für die Anmeldung

Zusätzlich zum Anmeldeformular werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kurzbeschreibung bzw. Exposé des geplanten Dissertationsvorhabens
  • Arbeits- und Zeitplan für die Anfertigung der Dissertation
  • Unterschriebener aktueller tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu Geburtsdatum und -ort, zur Staatsbürgerschaft und zum höchsten Schulabschluss
  • Vollständig ausgefülltes Datenblatt: Download Datenblatt
  • Beglaubigte Kopie von Zeugnissen und Urkunden der Hochschulabschlüsse und der Transcripts (Noten- und Fächerliste) oder einfache Kopie bei Vorlage des Originals. Sind die Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache, reichen Sie bitte eine beglaubigte Übersetzung ein.
  • Einfache Kopie (nicht das Original!) der Betreuungsvereinbarung. Hier finden Sie eine Vorlage für die Betreuungsvereinbarung. Die Vorlage kann nach Bedarf geändert oder ergänzt werden.

Alle Dokumente reichen Sie bitte per Post/Hauspost oder persönlich bei der zuständigen Stelle des Fakultäts-Service-Centers ein. Nach der Prüfung der Unterlagen folgt die Entscheidung des*r Dekan*in über die Anmeldung, danach erhalten Sie eine Anmeldebestätigung durch das Fakultäts-Service-Center.

Die Anmeldung der Promotionsabsicht an der Fakultät ist Voraussetzung für die Immatrikulation als Promotionsstudierende*r an der TU Berlin. Die Immatrikulation erfolgt über das Studierendensekretariat.

Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens

Haben Sie Ihre Doktorarbeit fertiggestellt, können Sie den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren stellen. Setzen Sie sich vorab mit dem Fakultäts-Service-Center in Verbindung (promotionen(at)wm.tu-berlin.de), und kündigen Sie an, dass Sie Ihre Dissertation und den Antrag einreichen wollen. Sie erhalten dann einen Link, wo Sie Ihre Dissertation und weitere Unterlagen als PDF hochladen.

Im Antrag schlagen Sie u. a. die gewünschten Gutachter*innen vor. Beachten Sie dazu besonders § 5 (2) sowie § 6 (3) und (4) der Promotionsordnung. Sie können auch schon einen Vorschlag für den Vorsitz des Promotionsausschusses unterbreiten. Beachten Sie dabei bitte die Anforderungen der Promotionsordnung und besprechen Sie sich vorab mit Ihrer Betreuungsperson.

Neben diesem Antrag ist am Fakultäts-Service-Center die fertiggestellte Dissertation in gebundener Form einzureichen. In der Regel sind drei Exemplare ausreichend.

Welche Unterlagen außerdem erforderlich sind, können Sie dem Formular entnehmen. Sie können Ihre Unterlagen entweder per Post/Hauspost schicken oder nach Terminvereinbarung persönlich im Fakultäts-Service-Center abgeben.

Hier finden Sie das Antragsformular

Wissenschaftliche Aussprache

Nach Eröffnung des Promotionsverfahrens durch den*die Dekan*in und dem Eingang der Gutachten in der Fakultätsverwaltung folgt die Wissenschaftliche Aussprache.

Die aktuellen Termine der Wissenschaftlichen Aussprachen an der Fakultät VII finden Sie hier.

Veröffentlichung

Nach der Wissenschaftlichen Aussprache müssen Sie Ihrer Veröffentlichungspflicht innerhalb von zwölf Monaten nachkommen (Verlängerung nur im Ausnahmefall auf Antrag). Dafür ist die Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek der TU Berlin zuständig.

Sie erhalten nach abgeschlossener Veröffentlichung von der UB-Dissertationsstelle eine Empfangsbescheinigung, eine Kopie davon geht regelhaft an die Fakultätsverwaltung.

Daraufhin wird Ihre Promotionsurkunde bestellt und Ihnen nach einigen Wochen ausgehändigt oder an Ihre aktuelle Postanschrift versandt. Damit ist die Promotion vollzogen und Sie sind berechtigt, den entsprechenden Doktorgrad zu führen.

Kontakt, Sprechstunde und Beauftragte

Speziell für die Karriereplanung weiblicher Promovierender veranstaltet die Fakultät in Kooperation mit der Frauenbeauftragten der Fakultät Kaminabende mit Fokus auf wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Karrieren sowie die Women's Carreer Week.

Allgemeine Informationen zum Promotionsverfahren

Promotionsbeauftragte für Fragen in der Betreuung

Promovierendenvertreter*innen

Sekretariat H 30
Raum H 3140

Sprechstunde für Promotionen via Zoom: Dienstags von 09:30 bis 11:00 Uhr

Bitte loggen Sie sich hier ein und warten Sie im virtuellen Warteraum, bis Sie Zutritt bekommen.

Keine Sprechstunde am 30.01.24 und vom 30.04.24 bis 21.05.24

 

Sekretariat H 50
Gebäude H

Luzie Kromer

Maximilian Bähring (Stellvertretung)

Angelica Coll (Stellvertretung)