Fakultät VII - Wirtschaft und Management

Anträge an den Prüfungsausschuss NaMa, VWL, IMES oder MInE

01) Für die Studienplatzbewerbung: Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen

Sie möchten sich um einen Studienplatz bewerben und sich gleichzeitig dafür Leistungen aus einem vorhergehenden Studium anerkennen lassen? Dann müssen Sie folgendes Antragsformular ausfüllen und vorab bei uns einreichen: 

Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen_Teil A 

Bitte legen Sie zur Einstufung eine Leistungsübersicht Ihres bisherigen Studiums bei. Ansonsten kann der Antrag nicht von uns bearbeitet werden!

Danach müssen Sie den von uns vervollständigten und bestätigten Antrag Ihren Studienplatzbewerbungsunterlagen beilegen. 

02) Antrag für Anerkennungen aus einem vorhergehenden Studium (für bereits im Studiengang Immatrikulierte)

Antrag auf Anerkennung bzw. auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen *

*AchtungSofern sich das Formular nicht im Browser öffnet, laden Sie es bitte herunter. 

03) Antrag für Anerkennung aus einem Auslandssemester (für bereits im Studiengang Immatrikulierte)

Antrag auf Anerkennung bzw. auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen*

*AchtungSofern sich das Formular nicht im Browser öffnet, laden Sie es bitte herunter. 

Nachweise (siehe auch unten): alle bisher erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records der Hochschule im Ausland sowie ein aktueller QISPOS-Auszug der TUB); sowie – sofern vorhanden – Modulbeschreibungen;

Die Notenumrechnungstabelle der TU Studierendenmobilität zur Umrechnung der Noten finden Sie hier (Europa).

04) Während des Studiums: Antrag für andere Anerkennungen (vor Belegung des jeweiligen Moduls einzureichen!)

Sie möchten z. B. während Ihres Studiums an der TU ein passendes Modul belegen, welches nicht im Modulkatalog Ihres Studiengangs bzw. des Studienbereiches aufgelistet ist? Oder Sie möchten an einer anderen Berliner Universität ein passendes Modul für Ihren Studiengang belegen? Dann stellen Sie vorab einen Antrag an den Prüfungsausschuss.

Verwenden Sie dafür ausschließlich dieses FormularAntrag auf Anrechnung

Legen Sie dem Antrag bitte eine Modulbeschreibung bei bzw. den Link zur Modulbeschreibung.

06) Antrag auf Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich ist ein Instrument zum Ausgleich individueller Nachteile und soll Chancengleichheit im Studium gewährleisten. Die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleiches wird nicht im Zeugnis vermerkt und ist freiwillig. Ein bewilligter Antrag auf Nachteilsausgleich muss nicht in Anspruch genommen werden.

Antragsformular

07) Antrag auf Prüfungsformänderung

08) Antrag auf Fristverlängerung für die Erbringung einer Modulprüfung

09) Antrag auf Studienfachberatung zur Erlangung des 4. Prüfungsversuchs

Sie möchten zu einem 4. Prüfungsversuch einer Modulabschlussprüfung zugelassen werden? Diesen erhalten Sie gem. § 30 Abs. 4 BerlHG durch Teilnahme an einer Studienfachberatung (pro Modul). Hierzu müssen Sie folgendes Antragsformular ausfüllen und vorab bei uns einreichen: 

Antrag auf Studienfachberatung zur Berechtigung auf 4. Prüfungsversuch 

Bitte legen Sie dem Antrag eine aktuelle Leistungsübersicht Ihres bisherigen Studiums bei, aus der auch der nicht bestandene 3. Versuch (zweite Wiederholung) der entsprechenden Modulprüfung hervorgeht. Ohne diese Leistungsübersicht kann der Antrag nicht von uns bearbeitet werden!

Achtung: Wichtige Hinweise zu dieser Studienfachberatung finden Sie hier unter dem Punkt "Modulprüfungen: 4. Prüfungsversuch". 

10) Antrag auf fakultätsfremder*en Gutachter*in für die Abschlussarbeit

Sie möchten für Ihre Abschlussarbeit eine*einen Erst- oder Zweitgutachter*in wählen, die*der nicht an der Fakultät VII zugelassene*r Prüfer*in ist? Dann beantragen Sie dies bitte rechtzeitig beim Prüfungsausschuss. Das Formular dafür finden Sie hier.

Beachten Sie hierbei bitte stets die Vorgaben der AllgStuPO!

AllgStuPO §51 (3) 1Abschlussarbeiten werden von zwei Prüfer*innen bewertet; im Fall einer Gruppenarbeit nach § 60 Abs. 7 können weitere Prüfer*innen bestellt werden. 2Als Erstprüfer*in wird der*die Hochschullehrer*in bestellt, der*die das Thema stellt und in der Regel die Arbeit betreut. 3Zweitprüfer*in ist in der Regel ein*e Hochschullehrer*in oder nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsordnung eine in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrene Person; Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend, auch für die Bestellung eines*einer Drittprüfer*in nach § 72 Abs. 3.

Die Prüfungsausschüsse der Fakultät VII bestehen in der Regel auf mindestens eine*n Prüfer*in aus der eigenen Fakultät und mindestens eine*n Hochschullehrer*in.

11) Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Abschlussarbeit

Antragsformular: Antrag auf Fristververlängerung für die Abgabe der Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit)

12) BAfÖG-Bescheinigung

Für ein Erststudium oder ein erstes Masterstudium können deutsche (und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische) Studierende Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Der Antrag muss beim BafÖG-Amt Berlin gestellt werden.

Während des Studiums findet einmal (beim Übergang vom vierten zum fünften Semester) eine Leistungsüberprüfung statt. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie die für Ihren Studiengang üblichen Leistungen erbracht haben.

Die für Ihren Studiengang zuständige BAföG-Beauftragte finden Sie hier. Die Beauftragten sind im Wesentlichen für die Beglaubigung von Leistungsnachweisen zuständig, die als Voraussetzung für einen BAföG-Antrag benötigt werden.

13) weitere Anträge

Alle anderen Anträge müssen entweder direkt beim Prüfungsbüro der TU gestellt oder können formlos beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei der studentischen Studienfachberatung der Fakultät VII per Mail.

Wo und wie ist der Antrag einzureichen?

per Mailpruefungsausschuss@wm.tu-berlin.de
per PostTU Berlin
Fakultät VII
H 31
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Einwurf in Briefkastenneben dem Raum H 3139 (Hauptgebäude)
persönliche AbgabeRaum H 3139 (Hauptgebäude)
Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge werden bearbeitet! Legen Sie Ihrem Antrag immer die entsprechenden Nachweise bei

Die Unterlagen werden nach dem Genehmigungsverfahren im Prüfungsausschuss an das Prüfungsbüro weitergeleitet, anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen werden dann automatisch bei QISPOS eingetragen. Sie erhalten in der Regel dazu keine Rückmeldung.

Bei Fragen (z. B. Ausfüllhilfen) können Sie sich an die Studienfachberatung der Fakultät VII wenden. 

Sprechstunde der Prüfungsberatung

Sprechstunde der Prüfungsberatung

Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Anträge an den Prüfungsausschuss und beantworten Ihre Fragen dazu.

Bitte informieren Sie sich vor Inanspruchnahme der Sprechstunde über
die Regelungen in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung,
den Modulkatalog Ihres Studiengangs in MOSES sowie 
die einzureichenden Formulare und Vorgaben für Anträge an den Prüfungsausschuss
Für allgemeine Fragen rund um Ihren Studiengang konsultieren Sie bitte die Studienfachberatung der Fakultät!

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Donnerstags (nur in der Vorlesungszeit!),

10:00 - 11:00 Uhr digital per Zoom Meeting (<- Link)

Meeting Code: 123456
Bitte loggen Sie sich mit eingeschaltetem Mikrofon und Kamera ein und warten Sie im virtuellen Warteraum, bis Sie in die Videokonferenz eingeladen werden. 

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Ansprechpartnerin:

Sarah Noordeloos

Geschäftszimmer der Prüfungsausschüsse

pruefungsausschuss@wm.tu-berlin.de

+49 30 314-24980

Sekretariat H 31
Raum H 3139