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Richtlinien und Gesetze
"Auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes, des Berliner Hochschulgesetzes, des Landesgleichstellungsgesetzes und der Frauenförderrichtlinien der TU Berlin ist die Fakultät bestrebt, mit diesem Frauenförderplan zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf beizutragen."
(Auszug aus dem Frauenförderplan 2016 - 2021)